HanseMerkur Reiseversicherung AG ReiseNewsletter 06/2010
Kuba – wichtige Reisehinweise des Auswärtigen Amtes

„Jeder Kubareisende ist ab 1. Mai 2010 verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.

Nach den bisher von kubanischer Seite erhältlichen Auskünften werden lediglich die privaten Reise-Krankenversicherungen, die Kuba abdecken müssen, anerkannt.

Eine Gewähr für die tatsächliche Akzeptanz durch die kubanischen Behörden bei Einreise kann durch das Auswärtige Amt nicht übernommen werden. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt.

Zur Nachweispflicht sollen Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung genügen. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen aktuellen Bestätigung des Versicherungsunternehmens angeraten. Die Reisenden sollten die Versicherung bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen. In Zweifelsfällen wird empfohlen, sich vor Abreise an die Botschaft in Kuba,
E-Mail: reception-consulado@botschaft-kuba.de, zu wenden.

Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise zu einem Preis von 2 - 3 CUC pro Aufenthaltstag (abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang) eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es sollen Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei Personen über 70 Jahre sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben werden.“

Weitere Information zur Einreise nach Kuba finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.


Der HanseMerkur
Auslands-Reisekrankenversicherungsschutz


Alle Produkte der HanseMerkur Reiseversicherung, die eine Reise-Krankenversicherung enthalten oder als Einzelversicherung abgeschlossen wurden und weltweit gültig sind, werden bei Einreise anerkannt.
Laut der kubanischen Botschaft muss aber die gesamte Aufenthaltsdauer mit dem Versicherungsschutz abgedeckt sein.
Sollten Ihre Kunden ein Bestätigungsschreiben in spanischer Sprache über den gebuchten Versicherungsschutz wünschen, erhalten Sie das Schreiben per E-Mail unter: reiseservice@hansemerkur.de. Bitte geben Sie uns hierzu den Kundennamen, die Versicherungsscheinnummer, den Reisezeitraum sowie die E-Mail Adresse bekannt.

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Service-Center unter der Rufnummer: (040) 4119 1501 von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr zur Verfügung.
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